AstraZeneca hat nach dem PHARMIG‐Verhaltenscodex ab dem Jahr 2015 sämtliche geldwerten Leistungen an Angehörige der Fachkreise und Institutionen zu dokumentieren und zum Teil offenzulegen. Soweit der Auftragnehmer zur vorgenannten Gruppe gehört, muss er die Zustimmung erteilen, dass sein Name (bei Institutionen: Institutionsname) und Adresse und die Details der von AstraZeneca gewährten geldwerten Leistungen, die mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Zusammenhang stehen, veröffentlicht werden (wie etwa Teilnahme- und Tagungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Dienstleistung- und Beratungshonorare, Spenden). Die Offenlegung erfolgt 1x pro Kalenderjahr auf einer öffentlich zugänglichen Webseite in deutscher und/oder englischer Sprache (maximale Dauer von 5 Jahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich gegenüber AstraZeneca widerrufen werden.